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Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Eingeschränkt geöffnet.
geschäftliche Übernachtungen:
Test-/Genesenen-/Impfnachweispflicht (3G-Regel)
Von nicht immunisierten Personen ist bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren zwei Tagen ein Test vorzulegen.
touristische Übernachtungen:
Genesenen-/Impfnachweispflicht bei Anreise (2G-Regel)
Stand 30.12.2021